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Information zur Kostenübernahme

Gemäß § 57 der Kärntner Krankenanstaltenordnung, StF: LGBl. Nr. 26/1999 sowie § 27a des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten, StF: BGBl. Nr. 1/1957 ist von allen sozialversicherten Patienten durch den Träger der Krankenanstalt ein Aufenthaltskostenbeitrag (AKB) pro Verpflegstag einzuheben.

Weiters werden nicht alle Leistungen in Abhängigkeit von Diagnose- und Behandlungsarten, die unser Haus erbringt, auch von den Krankenkassen übernommen. Sollten Leistungen nicht übernommen werden bzw. für nicht sozialversicherte Patienten wurden von der Landesregierung die Tarife festgesetzt.

Die detaillierten Tarife finden Sie nachstehend.

Tarife für stationäre Aufenthalte:
> Zur Patienteninformation

 

Für nicht sozialversicherte Patienten und für Leistungen, die nicht von der Sozialversicherung
übernommen werden:

> Zur Patienteninformation

 

 

Geplante Behandlung von ausländischen Patienten

Das Klinikum Klagenfurt am Wörthersee ist ein öffentlich rechtliches Schwerpunktkrankenhaus, mit dem primären Auftrag, der Abdeckung der medizinischen Versorgung der Kärntner Bevölkerung im Rahmen des Kärntner Landeskrankenanstaltenplans. 

Gerne erbringen wir, nach Maßgabe der Möglichkeiten und Kostenerstattung, auch Leistungen für ausländische Patienten.  

Vor Prüfung der notwendigen Behandlungsschritte ist es erforderlich, uns eine Kostenübernahmeerklärung (Formular S2/ E 112) Ihrer Versicherung zuzusenden.

Vorabzahlung des gesamten Kostenvoranschlages.  

Für die Erstellung eines vorläufigen Kostenvoranschlages benötigen wir eine detaillierte Beschreibung Ihrer Erkrankung (Diagnose, Befunde etc.) und die genauen Daten. 

Italiano - Il trattamento di pazienti stranieri

Slovensko - Oskrba tujih pacientov

English - Treatment from foreign patients

Patienten & Besucher