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Arbeits- und Organisationspsychologie (AOP)

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ARBEITS- UND ORGANISATIONSPSYCHOLOGIE (AOP)

Aufgabenbereiche:

Evaluierung der psychischen Belastungen

Seit der Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) vom 1.1.2013 sind Arbeitgeber verpflichtet, die arbeitsbedingten psychischen Belastungen zu evaluieren und einer Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen. Von psychischer Belastung wird dann gesprochen, wenn Arbeitsbedingungen zur Beeinträchtigung des körperlichen oder geistigen Wohlbefindens führen. Betrachtet werden Arbeitsplätze und deren Umgebung, Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten, Arbeitsabläufe und Organisation sowie die sozialen Arbeitsbedingungen. Ziel der Evaluierung ist es, die Arbeitsbedingungen mittels Beteiligung der betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Entwicklung von entsprechenden Maßnahmen stetig zu verbessern.

Die Arbeits- und Organisationspsychologie steht bei Fragen gerne zur Verfügung und bietet Unterstützung bei der Erhebung, der Entwicklung von Maßnahmen und der Wirksamkeitskontrolle.

Supervision

Gemäß § 38 Abs. 2 der Kärntner Krankenanstaltenordnung haben in einer Krankenanstalt beschäftigte Personen die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Dienstzeit an einer berufsbegleitenden Supervision teilzunehmen.

Der Antrag für eine Supervision kann, entsprechend der geltenden Supervisionsrichtlinie, bei der Arbeits- und Organisationspsychologie gestellt werden (gilt für den Standort Klagenfurt!). 

Sprechstunde

Die Arbeits- und Organisationspsychologie (AOP) ist eine Anlaufstelle für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Klinikum Klagenfurt am Wörthersee mit besonderen arbeitsspezifischen und/oder psychosozialen Belastungen. Je nach Anlass und Fragestellung werden Beschäftigte individuell beraten oder bei der Organisation eines passenden Angebotes unterstützt. Die Beratung kann während der Dienstzeit in Anspruch genommen werden.

Mögliche Fragestellungen: Stressbewältigung, Burnout-Prävention, Krisenintervention nach belastenden Ereignissen, (Führungskräfte-) Coaching, Konfliktmanagement/-Moderation, Suchtprävention, …

Die Weisungsfreiheit als autonome Stabsstelle des Krankenanstalten-Direktoriums, der (Coaching-) Grundsatz der Allparteilichkeit und die im Psychologengesetz verankerte Verschwiegenheitsplicht sorgen für einen vertraulichen und respektvollen Rahmen.    

Terminvereinbarungen können telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Mag. Bettina Wieser
E bettina.wieser(at)kabeg.at
T +43 463 538-27847

Das Büro der Arbeits- und Organisationspsychologie finden Sie im Gebäude der Lunge alt (wo sich auch die Lungeninfekt-Station und der SIM-OP befinden, im 1. Stock, links.