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Stand: Dezember 2025
Gültig für: www.kabeg.at

Ziel dieser Erklärung und Geltungsbereich

Die KABEG ist bemüht, ihre Website www.kabeg.at im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur digitalen Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu machen.

Ziel ist es, allen Nutzer:innen – insbesondere Menschen mit Behinderungen – einen möglichst uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zu den Informationen, Angeboten und Services der KABEG zu ermöglichen.

Diese Erklärung gilt für den Webauftritt unter der Domain www.kabeg.at einschließlich ihrer Unterseiten, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

1. Rechtsgrundlagen und angewandte Standards

Die Barrierefreiheit dieser Website basiert insbesondere auf folgenden Rechtsgrundlagen und Standards:

  • Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der jeweils geltenden Fassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 des World Wide Web Consortium (W3C), angestrebte Konformitätsstufe AA.
  • Europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1, insbesondere die für Webinhalte relevanten Erfolgskriterien, die auf den WCAG 2.1 AA beruhen.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nach derzeitiger Einschätzung teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA sowie der EN 301 549, Version 3.2.1, vereinbar.

„Teilweise vereinbar“ bedeutet, dass ein Großteil der Anforderungen erfüllt wird, es aber Bereiche geben kann, in denen die Barrierefreiheit noch nicht vollständig umgesetzt ist. Diese Bereiche werden – sobald konkret festgestellt – im Kapitel „Bekannte Barrieren und nicht barrierefreie Inhalte“ beschrieben.

3. Vorgehen bei der Bewertung

Die Bewertung der Barrierefreiheit der Website erfolgt anhand einer Kombination aus:

  • manuellen Prüfungen durch sachkundige Personen (unter anderem hinsichtlich Tastaturbedienbarkeit, Strukturierung von Inhalten, Alternativtexten, Formularnutzung, Lesbarkeit und Navigierbarkeit) sowie
  • dem Einsatz automatisierter Prüfwerkzeuge (zur Überprüfung technischer Kriterien wie Kontraste, semantische Auszeichnung, Überschriftenstruktur, Formularbeschriftung oder allgemeine Quellcode-Aspekte).

4. Kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit

Die KABEG ist fortlaufend bemüht, die Barrierefreiheit ihrer Website weiterzuentwickeln und zu verbessern. Dies umfasst insbesondere:

  • die barrierearme Gestaltung neu hinzukommender Inhalte und Funktionen,
  • die laufende Überprüfung und Anpassung bestehender Inhalte im Zuge von Wartungsarbeiten und Weiterentwicklungen,
  • die Berücksichtigung von Barrierefreiheitsanforderungen bei technischen Updates, Relaunches und Designanpassungen,
  • die Auswertung von Rückmeldungen von Nutzer:innen und die Umsetzung geeigneter Verbesserungsmaßnahmen, soweit diese technisch und organisatorisch zumutbar sind.

Ziel ist es, bestehende Barrieren soweit möglich abzubauen und neue Barrieren bereits im Vorfeld zu vermeiden.

5. Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf der Website auffallen oder sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung von Inhalten oder Funktionen haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Sie tragen dazu bei, das Angebot weiter zu verbessern.

Bitte wenden Sie sich an uns unter: barrierefreiheit@kabeg.at

Damit wir Ihr Anliegen bestmöglich bearbeiten können, ersuchen wir Sie – soweit möglich – um folgende Informationen:

  • die genaue Bezeichnung bzw. URL der betroffenen Seite oder Funktion,
    eine Beschreibung der wahrgenommenen Barriere,
  • Angaben zu dem von Ihnen verwendeten Gerät/Betriebssystem und Browser,
  • gegebenenfalls Informationen zu eingesetzten unterstützenden Technologien (z.B. Screenreader, Vergrößerungssoftware, Spracherkennung).

Wir prüfen Ihre Meldung und sind bemüht, Ihnen zeitnah zu antworten und – soweit technisch und organisatorisch zumutbar – Maßnahmen zur Beseitigung oder Reduktion der gemeldeten Barriere zu setzen.

6. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der von der KABEG bereitgestellten Antwort auf Ihre Meldung oder Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sein oder innerhalb einer angemessenen Frist keine Antwort erhalten, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Beschwerdestelle zu wenden.

In Österreich ist dies für Websites öffentlicher Stellen derzeit die:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)
Beschwerdestelle für Web-Barrierefreiheit

Auf der Website der FFG finden Sie Informationen zum Verfahren sowie ein Kontaktformular.
Dort wird geprüft, ob ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes vorliegt. Sofern ein solcher festgestellt wird, kann die Beschwerdestelle Empfehlungen aussprechen und auf eine Verbesserung hinwirken.

7. Bekannte Barrieren und nicht barrierefreie Inhalte

Nachstehend sind Inhalte aufgeführt, die möglicherweise nicht vollständig barrierefrei sind. Die KABEG ist bemüht, diese Einschränkungen laufend zu minimieren:

PDF-Dokumente (WCAG 1.1.1, 1.3.1, 1.3.2; EN 301 549 - Dokumente)

Betroffene Inhalte/Funktionen: PDF-Dateien in Download-Modulen und Download-Bereichen (insbesondere ältere Dokumente)

Beschreibung der Barriere: Ein Teil der bereitgestellten PDF-Dokumente kann unzureichend strukturiert sein (fehlende Tags, fehlende Alternativtexte, nicht korrekte Überschriftenstruktur, gescannte Dokumente ohne durchsuchbaren Text). Dies kann die Nutzung durch Screenreader oder andere assistive Technologien erschweren.

Eingebettete Videos / YouTube (WCAG 1.2.x, 2.1.1; EN 301 549 - Videoressourcen)

Betroffene Inhalte/Funktionen: Extern gehostete YouTube-Videos

Beschreibung der Barriere: Eingebettete Videos können fehlende Untertitel oder Audiodeskriptionen aufweisen. Die Bedienung des YouTube-Players kann eingeschränkt barrierefrei sein (z.B. Fokusführung, Tastaturbedienbarkeit), da der Player ein externer Dienst ist und nicht vollständig beeinflusst werden kann.

8. Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Barrierefreiheitserklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung der KABEG erstellt. In diese Bewertung sind sowohl manuelle Prüfungen als auch Ergebnisse automatisierter Prüfwerkzeuge eingeflossen.

Erstellungsdatum dieser Erklärung: 03.12.2025

Letzte Aktualisierung dieser Erklärung: 03.12.2025

Die Erklärung wird regelmäßig sowie anlassbezogen (z.B. bei größeren technischen Änderungen, inhaltlichen Erweiterungen oder Relaunches) überprüft und erforderlichenfalls angepasst.

 

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