Zum Inhalt

3G-Regel entfällt auch in den KABEG-Spitälern

Gemäß der aktuellen Verordnung des Bundes (4. Novelle zur 2. COVID-19 Maßnahmenverordnung) ist ab heute auch in den Spitälern der KABEG die Vorlage eines 3G-Nachweises nicht mehr erforderlich. Dies gilt sowohl für Patienten, Besucher, Begleitpersonen als auch für Mitarbeiter. 
Weiterhin gilt:

  • Beim Betreten der Krankenhäuser muss durchgehend eine FFP-2 Maske korrekt getragen werden.
  • Die Hygieneregeln (Händedesinfektion und Abstand halten) sind einzuhalten.
Zur Hauptnavigation